Antrag auf Ausstellung eines AVGS – Vermittlungsgutscheines
Antrag ausdrucken, ausfüllen und bei zuständiger Behörde einreichen. Dein AVGS-Gutschein für die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach §45 SGBIII wird ausgestellt durch die BfA bzw. durch dein zuständiges Jobcenter.
Jeanette Kohn - Coaching & psychologische Begleitung
Praxis für seelische Balance und persönliche Entwicklung