Antrag auf Ausstellung eines AVGS – Vermittlungsgutscheines

Antrag auf Ausstellung eines AVGS - Vermittlungsgutscheines

Antrag auf Ausstellung eines AVGS – Vermittlungsgutscheines
Antrag ausdrucken, ausfüllen und bei zuständiger Behörde einreichen. Dein AVGS-Gutschein für die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach §45 SGBIII wird ausgestellt durch die BfA bzw. durch dein zuständiges Jobcenter.

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